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Sexualität und Pornografie sind der Intimssphäre eines jeden Menschen zuzurechnen, die sich grundsätzlich einer staatlichen Kontrolle und Überwachung entziehen. Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch aber bestimmte Formen der Pornografie unter Strafe gestellt.
In den letzten Jahren ist es zu einer kontinuierlichen Ausweitung und Verschärfung des Sexualstrafrechts gekommen. Es wurden neue Strafbarkeiten geschaffen und Strafrahmen angehoben.
Rechtsanwalt Dietrich erklärt Ihnen im Folgenden, welche Straftatbestände es im Rahmen der verbotenen Pornografie gibt und welche Strafen im Falle einer Verurteilung drohen. Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und bereits seit Jahren auf die Verteidigung im Bereich von Pornografiestraftaten spezialisiert. Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Mandanten deutschlandweit, denen ein pornografiebezogener Vorwurf wie z.B. der Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB, gemacht wird
Zu den Straftatbeständen im Bereich der verbotenen Pornografie gehören:
Verbreitung pornografischer Schriften, § 184 StGB
Wann ist eine Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB strafbar?
Anwalt für Strafrecht:Nach § 184 StGB macht sich wegen Verbreitung von pornografischer Schriften strafbar, wer pornografische Schriften
- einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht,
- an einem Ort, der Personen unter achtzehn zugänglich ist oder von diesen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
- im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überlässt,
- im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überlässt,
- im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
- öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
- an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
- in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlang wird,
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
- auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten, oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen
Welche Strafe droht bei Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB?
Anwalt für Strafrecht:
§ 184 StGB sieht als Strafe für die Verbreitung von pornografischen Schriften Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Weitere Informationen zum Straftatbestand der Verbreitung von Pornografie gem. § 184 StGB finden Sie unter: www.verbotene-pornografie.de/184-stgb-verbreitung-pornografie.php
Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften, § 184a StGB
Wann macht man sich wegen Verbreitung gewaltpornografischer oder tierpornografischer Schriften gem. § 184a StGB strafbar?
Anwalt für Strafrecht:
Strafbar macht sich insbesondere derjenige, der pornografische Schriften, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt, zugänglich macht, herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder anpreist.
Welche Strafe droht beim Verbreiten von gewaltpornografischer oder tierpornografischer Schriften?
Anwalt für Strafrecht:
Das Strafgesetzbuch sieht als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Weitere Informationen zur Tierpornografie und Gewaltpornografie gem. § 184a StGB finden Sie unter:
www.verbotene-pornografie.de/184a-stgb-tierpornografie-gewaltpornografie.php
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften, § 184b StGB
Wann macht man sich im Umgang mit Kinderpornografie gem. § 184b StGB strafbar?
Am umfassendsten ist die Strafbarkeit im Bereich kinderpornografischer Schriften geregelt. Im Ergebnis ist letztlich mit einigen wenigen Ausnahmen sämtlicher Umgang mit Kinderpornografie gem. § 184b StGB strafbar.
Nach § 184 b Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben
- verbreitet,
- öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, oder,
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne von Nr. 1 oder 2 zu verwenden
Nach § 184b Abs. 4 StGB ist der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Ebenfalls nach § 184b Abs. 4 StGB macht sich strafbar, wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Kinderpornografie gem. § 184b StGB?
Anwalt für Strafrecht:
In den Fällen der Strafbarkeit gem. § 184b Abs. 1 StGB muss im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gerechnet werden. Das Strafgesetzbuch sieht in den Fällen von § 184b Abs. 1 StGB keine Geldstrafe vor.
Sollte in den Fällen des § 184b Abs. 1 StGB jemand als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig handeln sieht das Strafgesetzbuch als Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Der Besitz von kinderpornografischen Schriften wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Weitere Informationen zur Strafbarkeit wegen Kinderpornografie gem. § 184 StGB finden Sie hier http://verbotene-pornografie.de/index.php/184b-stgb-kinderpornografie.php
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften, § 184c StGB
Wann macht man sich im Umgang mit Jugendpornografie gem. § 184c StGB strafbar?
Anwalt für Strafrecht:
Wie bei der Kinderpornografie ist bei Jugendpornografie nahezu jeder Umgang strafbar. Der Tatbestand der Jugendpornografie gem. § 184c StGB entspricht der Strafbarkeit der Kinderpornografie gem. § 184b StGB. Hiernach ist insbesondere wieder nach § 184c Abs. 1 StGB das Verbreiten, öffentliche ausstellen, vorführen, bestellen und ankündigen von jugendpornografischer Schriften strafbar.
Nach § 184c Abs. 4 StGB macht sich strafbar, wer es unternimmt, sich den Besitz von Jugendpornografie zu verschaffen. Aber auch der Besitz ist nach § 184c Abs. 4 StGB strafbar.
Welche Strafe droht beim Umgang mit Jugendpornografie?
In den Fällen des § 184c Abs. 1 StGB sieht das Strafgesetzbuch als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Sollte jemand gewerbsmäßig oder Mitglied einer Bande handeln erhöht sich die Strafe auf Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens fünf Jahren.
Wer es unternimmt, sich den Besitz von Jugendpornografie zu verschaffen oder Jugendpornografie besitzt, wird gem. § 184c StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahr bestraft.
Weitere Informationen zur Strafbarkeit wegen Jugendpornografie gem. § 184 StGB finden Sie hier http://verbotene-pornografie.de/index.php/184c-stgb-jugendpornografische-schriften.php
Hilfe durch Strafverteidiger
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen
- Verbreitung pornografischer Schriften, § 184 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften, § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften, § 184b StGB oder
- Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schiften, § § 184c StGB
geführt wird, können Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich wird Sie in diesem Gespräch insbesondere über Ihre rechtliche Stellung, den weiteren Fortgang des Verfahrens und mögliche Verteidigungsziele informieren.
Die Strafrechtskanzlei Dietrich befindet sich in Berlin Kreuzberg, unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof und ist unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.